Allgemeine Geschäftsbedingungen


A. Allgemeine Regelungen

§ 1 Geltungsbereich, Gegenstand und Abschluss des jeweiligen Vertrages

1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen der OMNIGENA GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Buchmann,Nosthoffenstr. 32, 40589 Düsseldorf, im Folgenden „OMNIGENA“ genannt und dem jeweiligen Kunden.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die OMNIGENA hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

4. Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist der Warenverkauf und/oder der Verkauf einer Lizenz (eBooks) und/oder die Erbringung einer Dienstleistung durch die OMNIGENA an den Kunden.

5. Der Kunde kann über die Website von der OMNIGENA eine Bestellung der Ware vornehmen. Nach Absendung der Bestellung erhält der Kunde eine Bestellbestätigung, in welcher seine Daten und seine Bestellung noch einmal aufgeführt sind. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme zum Vertragsschluss dar. Der Kunde wird, wenn die OMNIGENA das Angebot annimmt, binnen 2 Tagen eine Vertragsannahmeerklärung oder eine Versandbestätigung von diesem erhalten. Sollte der Kunde eine solche Erklärung nicht fristgemäß erhalten, ist er an seine Bestellung nicht mehr gebunden.

6. Der Vertragstext und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden nach der Bestellung per EMail übersandt. Darüber hinaus kann der Kunde, welcher ein Kundenkonto angelegt hat, seine jeweiligen Bestellungen über sein Kundenkonto jederzeit nach Vertragsschluss aufrufen.

7. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit der Kunde Kaufmann ist.

8. Alle Preisangaben verstehen sich als Brutto-Europreise.

9. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
a. individuelle Vereinbarungen
b. Abschnitt B. diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
c. Abschnitt A. diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
d. die gesetzlichen Regelungen.

§ 2 Abwicklung des Kaufvertrages, Versandkosten

1. Der Kunde trägt die Versandkosten ab dem Ort der Niederlassung von der OMNIGENA, An der Heide 42, D-97291 Thüngersheim.

2. Bei Abschluss des Vertrages wird die Zahlung des vereinbarten Preises sofort fällig. Der Kunde hat die Möglichkeit zwischen verschiedenen Bezahlungsmodalitäten zu wählen. Die OMNIGENA behält sich das Recht vor, bei Lieferungen ins Ausland, bei Erstbestellen oder aus anderen Gründen bestimmte Bezahlungsvarianten auszuschließen.

3. Bei Verweigerung der Annahme bei Nachnahmeversand werden diese Zusatzkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

4. OMNIGENA ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Leistungsgegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit von der OMNIGENA für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Die OMNIGENA wird in diesem Fall den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und diesem eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Die OMNIGENA behält sich für diesen Fall vor, eine preislich und qualitativ gleichwertige Ware anzubieten, mit dem Ziel, einen neuen Vertrag über den Kauf der preislich und qualitativ gleichen Ware abzuschließen.

5. Der Kunde wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die bestellte Waren unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie der jeweiligen Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen der OMNIGENA unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

6. Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung gem. Absatz 5 nicht feststellbar sind, müssen der OMNIGENA unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

§ 3 Gewährleistung und Haftung

1. Für Mängel der Waren haftet die OMNIGENA grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB) und – wenn der Kunde Verbraucher ist – des Verbrauchsgüterkaufrechts (§§ 474 ff. BGB), es sei denn, in diesen AGB ist etwas anderes bestimmt.

2. Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB für neue Artikel abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Verbraucher gilt im Fall von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.

3. Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird für gebrauchte Artikel die Gewährleistung ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern wird für gebrauchte Artikel die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB auf ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn verkürzt.

4. Die OMNIGENA haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.

5. Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Nummern 2, 3 und 4 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

§ 4 Eigentumsvorbehalt, Gefahrübergang

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der OMNIGENA.

2. Wenn der Kunde Unternehmer ist, dann geht beim Versendungsverkauf die Gefahr bereits mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Unternehmer über. Bei Verbrauchern liegt der Gefahrübergang erst bei Übergabe der Ware an den Kunden vor.

§ 5 Verzug und Verzugskosten

1. Der Kunde, der kein Verbraucher ist, gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat.

2. Verbraucher geraten ebenso innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn Sie auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hingewiesen werden.

3. Die OMNIGENA ist berechtigt, für jede Mahnung pauschale Mahnkosten in Höhe von 2,50 € gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Mahnkosten bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 6 Schlussbestimmungen

1. Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Kaufvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, wenn der Kunde kein Verbraucher ist.

2. Sofern die Parteien Vollkaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes von der OMNIGENA als Gerichtsstand vereinbart.

3. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.

B. Besondere Bestimmungen

I. eBooks (elektronisch lesbare Bücher)

Mit der vollständigen vertragsgemäßen Zahlung erwirbt der Kunde das einfache, nicht übertragbare Recht, die angebotenen Titel zum ausschließlich persönlichen Gebrauch gemäß Urheberrechtsgesetz in der jeweils angebotenen Art und Weise zu nutzen. Es ist nicht gestattet, das eBook für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, im Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen.“

II. Webproviding

§ 1 Änderung der AGB

Die OMNIGENA behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die OMNIGENA wird dem Kunden die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten mitteilen und ihm diese übermitteln. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, dann gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen fristgemäß, so ist die OMNIGENA berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.

§ 2 Änderung der Leistungspakete und Preise

Die OMNIGENA ist zur Änderung der Leistungspakete und Preise berechtigt, wenn diese Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen der OMNIGENA und des Kunden für den Kunden zumutbar sind. Die OMNIGENA wird dem Kunden die Änderung des Leistungsumfangs und/oder eine Erhöhung des Paketpreises mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Der Kunde kann dieser Änderung innerhalb einer von der OMNIGENA gesetzten Frist widersprechen und den Vertrag dann zu dem geplanten Wirksamwerden der Änderungen kündigen. Schweigt der Kunde auf die Änderungsmitteilung innerhalb der von OMNIGENA im Rahmen der Änderungsmitteilung gesetzten Frist, gelten die Änderungen als vereinbart. Die OMNIGENA wird den Kunden im Rahmen der Änderungsmitteilung auf diese Rechtsfolgen der Fristversäumung gesondert hinweisen.
Widerspricht der Kunde einer Änderung des Leistungspaketes oder der Preiserhöhung ohne den Vertrag zu kündigen, steht der OMNIGENA ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn ihm die Fortführung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden unter den bisherigen Bedingungen aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Umständen nicht zumutbar ist.

§ 3 Höhere Gewalt

Die OMNIGENA ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen und Umweltweinflüsse wie z. B. Katastrophen, Krieg usw.

§ 4 Leistungen OMNIGENA

a) Allgemein

1. Die OMNIGENA gewährleistet eine Erreichbarkeit ihrer Server von 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der OMNIGENA liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist.

2. Die OMNIGENA stellt dem Kunden verschiedene Pakete zur Auswahl zur Verfügung. Der Leistungsumfang richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Bestellung des Paketes aktuellen Beschreibung.

3. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem Server dieselbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird.

4. Die OMNIGENA ist berechtigt, sich Dritter für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu bedienen.

5. Die OMNIGENA ist nicht verpflichtet, Backups von den Internetseiten und Daten der Kunden zu erstellen.

6. Bei der Nutzung von serverseitigen-Skripten (PHP, JSP, Perl usw.) besteht eine Laufzeitbegrenzung von 30 Sekunden.

b) Hosting

1. Die OMNIGENA stellt dem Kunden Speicherplatz auf Ihren Servern zur Verfügung. Der Umfang des Speicherplatzes richtet sich nach dem bestellten Paket.

2. Bei der Überschreitung des im bestellten Paket enthaltenen Traffics, ist die OMNIGENA berechtigt, die Übertragungsrate der Daten deutlich zu reduziren oder ggf. die Internetseite des Kunden sofort zu sperren.

c) Domains

1. Das Vertragsverhältnis über die Registrierung einer Domain kommt zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar zustande. DIe OMNIGENA tritt hier lediglich als Vermittler zwischen den Parteien auf und hat keinen Einfluss auf die Domainvergabe. Die OMNIGENA übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

2. Die Vermittlungsleistung nach Abs. 1 führt die OMNIGENA erst nach vollständiger Bezahlung der nach § 4 (Zahlungsbedingungen) fälligen Leistungen aus.

3. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains („Endkürzel“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen, die DENIC-Domainrichtlinien sowie die DENICdirect-Preisliste.

4. Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzel-ne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vor-zeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch die OMNIGENA verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.

5. Für den Fall, dass die OMNIGENA nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann, steht dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit die Registrierung einer anderen Domain zu beantragen.

6. Für den Fall, dass ein KK-Antrag aus Gründen, die nicht vom OMNIGENA zu vertreten sind, drei Mal in Folge abgelehnt wird, wird der Auftrag automatisch storniert und es fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € an. Der Kunde kann den Nachweis führen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

6. Die OMNIGENA ist berechtigt, nach Beendigung des Vertrages die Domain freizugeben. Spätestens mit der Freigabe erlösche alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.

7. Machen Dritte Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzungen gem.§ 5 Nr. 2 (Pflichten des Kunden) geltend, ist die OMNIGENA berechtigt, die Internetpräsens des Kunden sofort bis zur Klärung der Angelegenheit zu sperren.

§ 5 Pflichten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages seine Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese der OMNIGENA unverzüglich mitzuteilen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von der OMNIGENA sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,

a) bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains, der Änderung von Einträgen in die Datenbanken der Vergabestellen und beim Wechsel von Providern und Registraren in zumutbarem Umfang mitzuwirken;

b) seine Domains und Inhalte so zu gestalten, dass diese weder gegen gesetzliche Vorschriften noch gegen Rechte Dritter verstößt;

c) keine Domains oder Inhalte zum Abruf anzubieten, die extremistischer Natur sind oder pornographische oder kommerzielle erotische Angebote beinhalten. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden;

d) keine Ticker oder Adware auf seine Internetseite zu benutzen;

e) keine Programme oder Inhalte zu verwenden, die das Regelbetriebssystem oder die Sicherheit des Servers beinträchtigen können, insbesondere Programm-Module wie z.B. CGI, PHP, Perl, ASP und Java-Module, die nicht von der OMNIGENA bereitgestellt werden;

f) seine Passwörter und Zugangsdaten sorgfältig zu wählen (mindestens 12 Zeichenmit Sonderzeichen), aufzubewahren und geheimzuhalten.

g) regelmäßige Sicherungen durchzuführen.

3. Dem Kunden ist die Versendung von Spam-Mails untersagt. Von diesem Verbot ist insbesondere auch die Versendung von unzulässiger und/oder unverlangter Werbung an Dritte umfasst.

4. Bei einem Verstoß gegen die in den Nummern 2 und 3 genannten Verpflichtungen des Kunden kann die OMNIGENA den Vertrag außerordentlich fristlos kündigen und Schadensersatz vom Kunden verlangen.

5. Überschreitet der Kunde die mengenmäßigen Inklusivleistungen um mehr als 10 % monatlich, wird die OMNIGENA den Kunden hierüber informieren und ein Angebot zum Wechsel in ein anderes Leistungspaket unterbreiten. Sollte der Kunde dieses Angebot ablehnen, ist die OMNIGENA berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von 2 Wochen zu kündigen.

6. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten selbst in regelmäßigen Abständen selbstständig zu sichern.

§ 6 Haftung

1. Die OMNIGENA haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

2. Für unmittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangene Gewinne durch technische Probleme und Störungen im Internet, die wir nicht zu vertreten haben, haften wir nicht.

3. Für sonstige Schäden haftet die OMNIGENA nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

4. Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.

5. Die vorbenannten Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von der OMNIGENA.

§ 7 Datenschutz

Die OMNIGENA weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

§ 8 Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten

1. Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt die OMNIGENA von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

2. OMNIGENA ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß § 5 (Pflichten des Kunden) unzulässig sind, ist die OMNIGENA berechtigt, die Inhalte und/oder Angebote des Kundes zu sperren. OMNIGENA wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

III. Webinare

§ 1 Ablauf

1. Der Kunde erhält nach der Buchung eines Webinares bis spätestens zwei Tage vor Beginn des jeweils gebuchten Webinars eine Sitzungsnummer.

2. Diese Sitzungsnummer ist nicht auf Dritte übertragbar.

3. Sie gilt für einen Rechnerarbeitsplatz.

§ 2 Stornoregelung

1. Wenn der Kunde von dem Vertrag zurücktritt, treffen beide Vertragspartner folgende Stornoregelungen:
a) wird die Teilnahme an einem Webinar bis 2 Wochen vor Beginn storniert, fallen keine Kosten an.
b) wird die Teilnahme innerhalb von 2 Wochen vor Beginn, storniert, fallen 50% der Kosten an.
c) wird die Teilnahme unter 1 Woche vor Beginn, storniert, fallen 100% der Kosten an.

2. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass die OMNIGENA kein oder nur ein geringerer Schaden, als der mit der Pauschale geltend gemachte Schaden entstanden ist.

3. Dem Kunden steht kein Rücktrittsrecht von dem gebuchten Webinar zu, wenn seine Datenleitung oder Hardware für die Teilnahme an dem Webinar nicht einsatzfähig ist.

4. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die OMNIGENA wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger nicht von ihr zu vertretenen Umständen nicht eingehalten werden, so ist die OMNIGENA von jeglicher Schadensersatzpflicht befreit. Die OMNIGENA wird in diesem Fall einen Ersatztermin anbieten.

§ 3 Urheberrechte

Alle im Webinar vermittelten Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. Das gesamte Copyright dieser Inhalte liegt bei der OMNIGENA. Es ist daher untersagt, die vermittelten Inhalte bzw. den Vortrag aufzuzeichnen, zu kopieren oder in irgendeiner Form digital oder auf Papier zu archivieren oder zu verbreiten. Ausgenommen davon sind Notizen für den persönlichen Gebrauch des Teilnehmers. Verstöße dagegen werden mit allem Nachdruck rechtlich verfolgt.

Düsseldorf, den 30.10.2015

Andreas Buchmann - Geschäftsführung OMNIGENA GmbH